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Obligatorischer Hundekurs Kanton ZH

🐕 Praktische Hundeausbildung

👉 Ich betreibe keine klassische Hundeschule
Meine Zielgruppe

Dieses Konzept richtet sich an Hunde (und Menschen),
 

  • die Angst, Unsicherheit oder Stressverhalten zeigen gegenüber:

    • Menschen

    • Hunden

    • Umweltreizen (Verkehr, Geräusche, Orte)

  • die im Gruppenkurs überfordert wären

  • bei denen Tierschutz, Lernerfolg und Sicherheit durch Einzelunterricht besser gewährleistet sind

  • die weiterführende Einzellektionen benötigen, um die Lernziele zu erreichen
     

👉 Das Konzept entspricht § 13 HuV (praktische Hundeausbildung) und berücksichtigt ausdrücklich die individuelle Belastbarkeit des Hundes.

Grundhaltung & Methodik

Leitprinzipien:
 

  • Tierschutz vor Trainingsziel

  • Emotionale Sicherheit vor Gehorsam

  • Individuelles Lerntempo

  • Keine Konfrontation / kein Zwang

  • Positive Verstärkung & Management
     

Angst wird nicht als Ungehorsam, sondern als emotionaler Zustand verstanden.

Unterrichtsstruktur
 

Rahmen:
 

  • Einzelunterricht

  • mind. 6 Lektionen à 60 Minuten

  • Trainingsorte individuell angepasst

Die vom Veterinäramt geforderten Lernziele müssen erreicht werden, bevor ich diese bestätigen darf. Bei Hunden mit besonderen Bedürfnissen reichen 6 Lektionen nicht immer aus. -> Lernziele § 13 HuV

Image by Ben Blumentritt
Image by Andraz Lazic

Fakten zur Hundeausbildung

1) Theoretischer Hundekurs – Inhalte und Lernziele

Der Theoriekurs ist Pflicht für:

  • Ersthundehalter

  • Wiedereinsteigende: wer seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten hat
    Der Kurs dauert ca. 2 Stunden und schliesst mit einer theoretischen Prüfung ab. 

Die Lerninhalte orientieren sich am offiziellen Dokument „Lernziele und Ausbildungsinhalte der theoretischen Hundeausbildung § 10 HuV“ des Veterinäramts Kanton Zürich.

Ich biete aktuell keinen Theoriekurs an.

2) Praktischer Hundekurs – Lernziele (HuV § 13)
 

Alle Hunde – unabhängig von Rasse oder Grösse – müssen einen praktischen Kurs mit mindestens 6 Lektionen absolvieren. Werden die geforderten Ziele nicht erreicht, müssen weitere Stunden absolviert erden.

Kursbeginn frühestens ab 6 Monaten des Hundes, Abschluss spätestens 12 Monate nach Übernahme.

 

Die vom Veterinäramt festgelegten praktischen Lernziele richten sich primär darauf, dass Mensch und Hund den Hund sicher im Alltag führen können.

3) Zeitliche Fristen

  • Theoriekurs: frühestens 1 Jahr vor und spätestens 2 Monate nach Beginn Hundehaltung bzw. Zuzug im Kanton. 

  • Praxiskurs: beginnt ab dem 6. Lebensmonat des Hundes, Abschluss innerhalb 12 Monate nach Übernahme.

Ich bin registriert beim Veterinäramt unter:

VETA ZH-HAB 0999-270205

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